Am Ende der Lebensdauer einer bestehenden Ölheizung oder im Rahmen einer Sanierung stellt sich häufig die Frage nach dem geeigneten Heizsystem für die Zukunft. Dabei spielen Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie die geltenden gesetzlichen Vorgaben eine zentrale Rolle.
Im Kanton Basel-Landschaft ist ab dem 1. Januar 2026 der Einbau neuer Ölheizungen grundsätzlich nicht mehr zulässig. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für den Ersatz bestehender fossiler Heizsysteme. Ziel dieser Regelung ist es, den CO₂-Ausstoss im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit) können kantonale Bewilligungen beantragt werden. Diese werden jedoch restriktiv geprüft.
In anderen Kantonen gelten abweichende Regelungen: Während in Basel-Stadt beim Heizungsersatz Öl- und Gasheizungen in der Regel nicht mehr zulässig sind, bleiben sie im Aargau auch ab 2026 erlaubt, jedoch nur unter Einhaltung eines Mindestanteils erneuerbarer Energie.
Der reine Ersatz einzelner Komponenten (z. B. Reparaturen oder Wartungsarbeiten) ist weiterhin möglich, solange kein vollständiger Heizungsersatz erfolgt. Ein Austausch des gesamten Heizsystems hingegen unterliegt ab 2026 den neuen gesetzlichen Vorgaben.
Steht eine umfassende Sanierung des Gebäudes an oder soll der Energieverbrauch langfristig gesenkt werden, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme in Betracht zu ziehen.
Jede Liegenschaft und jede Ausgangslage ist unterschiedlich. Wir unterstützen Sie dabei, eine zukunftssichere, wirtschaftliche und gesetzeskonforme Lösung zu finden – abgestimmt auf Ihre Immobilie und Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Nutzen Sie unsere Beratung, um frühzeitig die richtigen Entscheidungen für Ihr Heizsystem zu treffen.
Moderner Öl-Brennwertkessel TAU UNIT OIL der Firma Riello
Gasheizungen funktionieren vom Prinzip her ähnlich wie Ölheizungen. Sie weisen im Betrieb einen etwas geringeren CO₂-Ausstoss auf, zählen jedoch weiterhin zu den fossilen Heizsystemen.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt ab dem 1. Januar 2026, dass beim Ersatz einer bestehenden Heizung grundsätzlich keine neuen fossilen Heizsysteme mehr installiert werden dürfen. Dies betrifft auch Gasheizungen. Der Einbau einer neuen Gasheizung ist somit in der Regel nicht mehr zulässig.
Bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und gewartet werden. Ein vollständiger Ersatz der Anlage unterliegt jedoch den neuen gesetzlichen Vorgaben. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich und müssen von den zuständigen kantonalen Stellen bewilligt werden.
In anderen Kantonen gelten abweichende Regelungen: Während in Basel-Stadt beim Heizungsersatz Öl- und Gasheizungen in der Regel nicht mehr zulässig sind, bleiben sie im Aargau auch ab 2026 erlaubt, jedoch nur unter Einhaltung eines Mindestanteils erneuerbarer Energie.
Gasheizungen benötigen keinen Brennstofftank und sind dadurch platzsparend. Die Anschaffungskosten waren bislang vergleichsweise moderat, und auch der Unterhalt ist in der Regel überschaubar. Die laufenden Energiekosten bewegen sich im mittleren Bereich.
Im Rahmen der neuen gesetzlichen Anforderungen gewinnen hybride Lösungen an Bedeutung. Dazu zählen beispielsweise Systeme mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energie, etwa in Kombination mit Solarthermie zur Warmwasseraufbereitung oder anderen erneuerbaren Wärmequellen – sofern diese die kantonalen Vorgaben erfüllen.
Welche Heizlösung für Ihre Liegenschaft sinnvoll, wirtschaftlich und gesetzeskonform ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. Wir beraten Sie unverbindlich und vorausschauend, damit Sie eine zukunftssichere Entscheidung treffen können.
Lassen Sie sich von uns beraten, welche Heizlösung für Ihr Gebäude langfristig in Frage kommt.
Moderner Gasbrenner CONDEXA PRO von Riello
Bei Wärmepumpen unterscheidet man zwischen Luft-Luft, Luft-Wasser-oder Erdwärmepumpe.
Letztere ist in den Anschaffungskosten deutlich teurer, weist aber einen höheren Wirkungsgrad als die Luft-Wasser-Wärmepumpe auf. Die Erdwärmepumpe ist auch nicht für jeden Standort geeignet; genaue Abklärungen sind erforderlich.
Luft-Wasser-Wärmepumpen können theoretisch überall aufgestellt werden. Üblicherweise wird ein Teil im Aussenraum, ein weiterer im Keller installiert.
Wärmepumpen funktionieren wegen ihrer geringen Vorlauftemperatur am besten mit Bodenheizung oder allenfalls mit Niedrigtemperaturheizkörpern.
Bei etwas (Luft-Wasser-Wärmepumpen) oder deutlich teureren (Erdwärmepumpen) Anschaffungskosten gegenüber Öl- und Gasheizungen schneiden die Wärmepumpen jedoch bei den laufenden Heizkosten besser ab.
Ausserdem werden keine Schadstoff-Emissionen erzeugt.
Fragen Sie uns, inwiefern eine Wärmepumpe bei Ihnen Sinn ergibt,
Aussenteil einer Luft-Wasser-Wärmepumpe von Viessmann
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